Beschichtungsgarantie

Hochgeladen: 21. Juni 2024

Beschichtungsgarantie

Wir sind von unserer Qualität und unseren Lackiermethoden so überzeugt, dass wir stolz darauf sind, eine 25-jährige Beschichtungsgarantie auf alle Befestigungen und Verbindungselemente anbieten zu können. Eine Garantie ohne Wenn und Aber, auf die Sie sich bis zu 25 Jahre nach dem Kauf verlassen können. Unsere Beschichtungsgarantie beschreibt die Bedingungen, die von Kunden erfüllt werden müssen, damit wir uns für einen Ersatz qualifizieren. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

1. Allgemeines

1.1 Vorbehaltlich der folgenden Geschäftsbedingungen bietet Mainline Products (UK) Limited (Firmennummer: 07003332) (Mainline) Kunden innerhalb der Europäischen Union (berechtigte Kunden) eine Garantie (Garantie) für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Lieferdatum (Garantiezeitraum) in Bezug auf die von Mainline bereitgestellten Colourfix- und Metalix-Beschichtungen auf Schrauben und Nieten (Waren).

1.2 Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass die Garantie nur für die Colourfix- und Metalix-Farbbeschichtung (Beschichtung) angeboten wird und nicht für die Schrauben und Nieten gilt, auf die die Beschichtung aufgetragen ist, noch für andere Mainline-Produkte, die an berechtigte Kunden oder andere Kunden geliefert werden.

1.3 Diese Garantie unterliegt den Standardbedingungen von Mainline (Allgemeine Geschäftsbedingungen), deren Kopie dieser Garantie beigefügt ist.

1.4 Sollte es zu einem Konflikt zwischen den Bedingungen dieser Garantie und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2. Garantie und Garantiebedingungen

Mainline bietet an, defekte Beschichtungen (d. h. Beschichtungen, die vollständig von den Waren entfernt wurden) während der Garantiezeit zu ersetzen (unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung der Beschichtung und aller externen Faktoren, die die Haltbarkeit der Beschichtung beeinträchtigen können), sofern der berechtigte Kunde Mainline gegenüber zufriedenstellende Nachweise erbringen kann, dass der berechtigte Kunde seit dem Datum der Lieferung der Waren an den berechtigten Kunden die folgenden Bedingungen eingehalten hat:

2.1 Lagerung und Handhabung der Waren
Die Waren wurden verpackt, trocken bei Raumtemperatur, idealerweise abgedeckt und in einer staubfreien Umgebung mit minimaler Handhabung der Waren gelagert.

2.2 Installation in berechtigten Kundenprodukten
(a) Wenn die Waren in Produkte berechtigter Kunden eingebaut wurden , wurden die Waren mit Mainline-Werkzeugen und gemäß den Lochgrößenempfehlungen der Plattenhersteller eingebaut.

(b) Die Lebenserwartung der Beschichtung kann erheblich verkürzt werden, wenn die Waren unter Bedingungen installiert werden oder solchen ausgesetzt werden, die stark von Säure, Industriechemikalien, Salzwasser oder anderen aggressiven Emissionsquellen beeinflusst werden, von denen bekannt ist, dass sie beschichtete Produkte beschädigen.


2.3 Nieten
Bei der Verwendung und Handhabung von Nietwaren darf der berechtigte Kunde zum Bohren von Platten niemals einen abgenutzten Bohrer verwenden und muss immer sicherstellen, dass die Lochgrößen den Empfehlungen des Herstellers entsprechen.

2.4 Schrauben
Bei der Verwendung und Handhabung von Schraubenwaren muss das richtige Schraubendreherteil für die Schraube und die Fassung verwendet werden und der berechtigte Kunde muss beim Umgang mit den Schraubenwaren immer neue Schraubendreherteile verwenden. Abgenutzte Schraubendreherteile können sich in der Schraubenaussparung „frei drehen“ und Lackschäden oder -ablösungen verursachen.

2.5 Profile und sonstige Sonderteile
(a) Die Waren dürfen nicht mit ungleichen Metallen in Berührung kommen. Der Grund für diese Bedingung ist, dass bei der Berührung zweier ungleicher Metalle das schwächere der beiden Metalle korrodiert, wenn es Elektrolyten ausgesetzt wird.

(b) Die Waren dürfen keiner Hitze über 70 °C/158 °F ausgesetzt werden.

2.6 Reinigung und Wartung
(a) Die Waren müssen ordnungsgemäß gereinigt werden. Mainline empfiehlt, vor der Reinigung der Waren einen kleinen Testbereich auszuwählen, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Reinigungsprodukte sicher verwendet werden können.

(b) Die Waren dürfen nur mit einem weichen Tuch oder Schwamm, warmem Wasser und einem milden Reinigungsmittel (pH-Wert 5 – 8) gereinigt werden . Die Waren dürfen nicht mit Scheuermitteln gereinigt werden, sondern müssen schonend und ohne übermäßiges Reiben gereinigt werden.

(c) Auf den Waren dürfen keine Abbeizmittel, aggressive Basen, Säuren, Benzin, Scheuermittel, Reinigungsmittel oder Lösungen verwendet werden, die Ester, Ketone, Alkohol, Aromaten, Ethylenglykol oder halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten.

2.7 Häufigkeit der Reinigung und Wartung
(a) Die Waren wurden mit der Häufigkeit und in der Qualität gereinigt, die für die Umgebung, in der sich die Waren befinden, und für die Produkte, deren Bestandteil die Waren sind, erforderlich sind, wobei alle Umwelt- und Wetterbedingungen berücksichtigt wurden, denen die Waren ausgesetzt sind. Im Rahmen eines vorgeschriebenen Reinigungs- und Wartungsprogramms ist mindestens eine jährliche Reinigung erforderlich.

(b) Faktoren wie die Umgebung eines Gebäudes , in dem sich die Waren befinden, die geografische Lage eines solchen Gebäudes und der Schutz dieses Gebäudes, die vorherrschende Windrichtung, Luftverschmutzung, in der Luft befindliche Partikel wie Sand/Staub und eine Änderung der geografischen Lage der Waren können zu unterschiedlich starker Qualitätsminderung der Waren führen und infolgedessen die Lebenserwartung der Beschichtung erheblich verkürzen.

3. Zusätzliche Bedingungen

3.1 Damit ein Anspruch eines berechtigten Kunden auf Ersatz im Rahmen dieser Garantie berücksichtigt werden kann , muss der berechtigte Kunde Mainline über einen solchen Anspruch informieren und innerhalb von 20 Werktagen, nachdem der berechtigte Kunde Kenntnis von der mangelhaften Beschichtung erlangt hat, die erforderlichen Beweise für die Erfüllung der oben genannten Bedingungen vorlegen.

3.2 Wenn die in den Klauseln 2.1 bis 2.7 genannten Bedingungen nicht eingehalten wurden oder wenn der berechtigte Kunde Mainline auf Anfrage keinen Nachweis der Einhaltung vorlegen kann, erlischt die Garantie und Mainline übernimmt im Rahmen dieser Garantie keine Haftung in Bezug auf